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AGB für Bau- und Handwerksleistungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Werkleistungen und Bauleistungen der Krokenberger & Söhne GmbH, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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§ 1 Geltungsbereich

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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Werkleistungen und Bauleistungen der Krokenberger & Söhne GmbH gegenüber ihren Auftraggebern.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

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§ 2 Vertragsgrundlagen / Rangfolge

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(1) Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge:
a) individuelle Vereinbarungen / der geschlossene Vertrag,
b) das Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung,
c) schriftliche Nachträge und Zusatzvereinbarungen,
d) die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, soweit wirksam vereinbart,
e) diese AGB.

(2) Soweit die VOB/B vereinbart wird, ist sie Bestandteil des Vertrages.

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§ 3 Angebot und Vertragsschluss

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(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Unterzeichnung des Vertrags oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot einschließlich etwaiger schriftlicher Nachträge.

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§ 4 Leistungsumfang

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(1) Grundlage der auszuführenden Leistungen ist das jeweilige Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung.

(2) Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen, Zusatzarbeiten, Änderungswünsche oder aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich werdende Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.

(3) Technisch oder konstruktiv notwendige Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den geschuldeten Werkerfolg nicht beeinträchtigen.

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§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

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(1) Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Angaben, Freigaben, Pläne, Maße, Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Bauvorhaben zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und die Leistung ohne Behinderung ausführbar ist.

(3) Soweit Vorleistungen anderer Gewerke oder Planungsleistungen Dritter für die Leistungen des Auftragnehmers von Bedeutung sind, liegt die Verantwortung für deren planerische und technische Richtigkeit sowie deren rechtzeitige Bereitstellung beim Auftraggeber, soweit der Auftragnehmer diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.

(4) Werden für die Leistungen des Auftragnehmers Anschluss- oder Ausführungsdetails benötigt, werden diese dem Auftraggeber auf ausdrückliche Anfrage in Textform, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt. Erfolgt keine Anfrage, darf der Auftragnehmer seine Leistungen auf Grundlage des Angebots, der erkennbaren baulichen Gegebenheiten und der üblichen fachgerechten Anschlussausbildung seines Gewerks ausführen.

(5) Die Pflicht des Auftragnehmers, erkennbare Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen Vorleistungen anderer Gewerke oder gegen Vorgaben des Auftraggebers anzuzeigen, bleibt unberührt.

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§ 6 Ausführung / Fristen / Behinderung

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(1) Ausführungsfristen und Termine gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Verzögert sich die Ausführung durch Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers oder durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, insbesondere fehlende Vorleistungen, fehlende Freigaben, Witterungseinflüsse, Materialengpässe, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Behinderungen der Leistungserbringung in Textform informieren.

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§ 7 Vergütung / Nachträge / Stundenlohnarbeiten

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(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Zusatzleistungen, geänderte Leistungen sowie aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich werdende Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.

(3) Rapport- oder Stundenlohnarbeiten werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet, sofern sie gesondert beauftragt oder vom Auftraggeber bestätigt wurden.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

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§ 8 Abschlagszahlungen

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Der Auftragnehmer ist berechtigt, für nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.

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§ 9 Abnahme

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(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

(2) Über die Abnahme soll auf Verlangen einer Vertragspartei ein Protokoll erstellt werden.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit vereinbart, die Regelungen der VOB/B.

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§ 10 Mängelrechte

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(1) Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit vereinbart, die Regelungen der VOB/B.

(2) Offensichtliche Mängel sollen dem Auftragnehmer nach Möglichkeit unverzüglich angezeigt werden. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

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§ 11 Haftung

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(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

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§ 12 Eigentumsvorbehalt

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Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben gelieferte, eingebaute oder zur Verarbeitung bestimmte bewegliche Sachen, soweit eigentumsvorbehaltsfähig, Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 13 Verbraucherhinweise / Widerrufsrecht

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(1) Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert belehrt.

(2) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte bleiben durch diese AGB unberührt.

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§ 14 Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

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(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers, sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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